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Rechtsformen


Einzelunternehmen

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Offene Handelsgesellschaft

Kommanditgesellschaft

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Aktiengesellschaft

Firmierung

e.K.

(e)GbR

OHG

KG

GmbH

AG

Kapitaleinbringung

Durch den Unternehmer

Im Zweifel alle zu gleichen Teilen

Im Zweifel alle zu gleichen Teilen

Im Zweifel alle zu gleichen Teilen

Im Zweifel alle zu gleichen Teilen – mind. 25.000 €

Mindestens 50.000 €

Gewinnverteilung

Alles dem Unternehmer

Im Zweifel alle zu gleichen Teilen, wenn Beiträge vereinbart, entsprechend der Anteile.

Im Zweifel alle zu gleichen Teilen, wenn Beiträge vereinbart, entsprechend der Anteile.

Im Zweifel alle zu gleichen Teilen, wenn Beiträge vereinbart, entsprechend der Anteile.

Im Zweifel entsprechend dem Kapitalanteil

Nach Kapitalanteilen

Verlustverteilung

Alles dem Unternehmer

Wie Gewinnverteilung

Wie Gewinnverteilung

Wie Gewinnverteilung

Im Zweifel entsprechend dem Kapitalanteil

Nach Kapitalanteilen

Haftung

Uneingeschränkt, privat

Gesamtschuldnerisch, privat

Gesamtschuldnerisch, privat

Komplementäre gesamtschuldnerisch privat, Kommanditisten nicht privat

Nur in Höhe des Unternehmensvermögens

Nur das Gesellschaftsvermögen

Geschäftsführung (innen)

Steht dem Unternehmer zu

Im Zweifel alle Unternehmer gemeinschaftlich

Im Zweifel jeder Gesellschafter alleine – ungewöhnliche Geschäfte zustimmungsbedürftig

Komplementäre führen die Geschäfte, Regelung wie bei OHG

Geschäftsführer wird bestellt und muss kein Gesellschafter sein

Vorstand

Geschäftsvertretung (außen)

Steht dem Unternehmer zu

Im Zweifel alle Unternehmer gemeinschaftlich, Einschränkungen im Umfang sind nach außen ungültig

Jeder ist alleine befugt. Einschränkungen im Umfang sind nach außen ungültig

Nur die Komplementäre vertreten die Gesellschaft. Regelung ansonsten wie bei OHG

Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft. Einschränkungen im Umfang der Befugnis sind nach außen ungültig

Vorstand